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Wann ist ein Herkunftsstaat sicher?

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Sinopsis

Mit dem "Albanien-Modell" wollte Italien Asylverfahren vereinfachen. Geflüchtete, die in Italien Asyl wollen, aber voraussichtlich keinen Anspruch darauf haben, wurden in Asyllager nach Albanien gebracht. In Schnellverfahren - innerhalb von 28 Tagen – sollte Italien über die Asylanträge entscheiden. Danach sollten es für die Asylbewerber direkt von Albanien aus in ihre Heimatländer zurückgehen – ohne die EU je betreten zu haben. Die Schnellverfahren sind rechtlich aber nur zulässig, wenn die Geflüchteten aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommen. Welche Länder das sind, dürfen die EU-Staaten grundsätzlich selbst festlegen. Unter welchen Voraussetzungen ein Land als "sicher" eingestuft werden kann und inwiefern Gerichte diese Einstufung überprüfen können, hat jetzt der EuGH geurteilt.