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"Aufmachen, Polizei!" – Hausdurchsuchung wegen Anti-Merz-Schmierereien

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Sinopsis

Die Hausdurchsuchung ist eine absolute Standardmaßnahme im Werkzeugkasten der Ermittlungsbehörden. Sie ist aber auch ein schwerwiegender Grundrechtseingriff. Eine Hausdurchsuchung im Sauerland erregte kürzlich große Aufmerksamkeit. Die Polizei durchsuchte die Wohnung einer 17-jährigen Juso-Vorsitzenden. Grund für die Durchsuchung: Die junge Frau wurde verdächtigt, 2024 vor einer Wahlkampfveranstaltung von Friedrich Merz den Veranstaltungsort mit Anti-Merz- und Anti-CDU-Graffitis beschmiert zu haben. Den Durchsuchungsbeschluss erlassen hat ein Richter des Amtsgerichts Arnsberg. Direktorin dieses Amtsgerichts ist Charlotte Merz, die Ehefrau von Friedrich Merz. Jetzt steht fest: Der Durchsuchungsbeschluss war rechtswidrig. Ein stichhaltiger Verdacht fehlte, ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass des Durchsuchungsbeschlusses ebenfalls. Der Fall wirft viele Fragen auf. Wir sprechen mit der Strafverteidigerin Gabriele Heinecke, dem Staatsanwalt Simon Pschorr und dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruh