Beratung Für Heilberufe

Beratung für Heilberufe Folge 99: Scheinselbständigkeit – wie können Sie diese vermeiden?

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Sinopsis

Haben Sie schon einmal einen Vertretungsarzt / ärztin oder Apotheker/in angestellt? Die Frage, die sich bei diesen Fällen immer häufiger stellt ist, ob der/die Freiberufler/in selbständig oder angestellt tätig geworden ist. Bei negativer Beantwortung dieser Frage droht Ihnen erheblicher finanzieller Ärger. Rechtsanwalt Dietmar Sedlaczek erläutert in unserem Interview, dass vor allem die Eingliederung der/die Kollegen*innen in den Betriebsablauf ein wichtiges Kriterium zur Feststellung eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis darstellt. Dies ist bereits gegeben, wenn Ihre Vertretung z.B. durch feste Behandlungs- oder Öffnungszeiten in Praxis oder Apotheke eingebunden ist. Ihr Risiko beläuft sich auf die Nachzahlung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen in die Sozialversicherung, bis zu 4 Kalenderjahren. Dies kann lt. Herrn Sedlaczek, je nach Sachlage, bis zu 50.000 € ausmachen. Aber wie können Sie sich schützen? Was ist zu tun, um Überraschungen zu vermeiden? Hören Sie unser heut