Stueckemann Und Sozien - Rechtstipp

24.09.2015: Kamelritt

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Sinopsis

Wenn man im Urlaub von einem Kamel faellt, muss der Reiseveranstalter dann dafuer haften? Das erklaert Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Stueckemann in dieser Folge. Den woechentlichen Rechtstipp der Rechtsanwaelte Stueckemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), koennen Sie jeweils ab Donnerstags als Podcast ueber iTunes oder das Web herunterladen, oder live auf Radio Lippe hoeren.