Stueckemann Und Sozien - Rechtstipp

10.07.2014: Verkehrssicherungspflicht

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Sinopsis

Wenn sich zum Beispiel ein Kind in einer Automatiktuer verletzt, bedeutet das nicht unbedingt, dass der, dem die Tuer gehoert, fuer den Schaden zahlen muss. Warum das so ist, erklaert Rechtsanwaeltin Inga Neumann in dieser Folge. Den woechentlichen Rechtstipp der Rechtsanwaelte Stueckemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), koennen Sie jeweils ab Donnerstags als Podcast ueber iTunes oder das Web herunterladen, oder live auf Radio Lippe hoeren.