Stueckemann Und Sozien - Rechtstipp

11.8.2011: Steuerliche Abzugsfaehigkeit von Prozesskosten

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Sinopsis

Bislang galt, dass Zivilprozesse auch in steuerlicher Hinsicht Privatsache sind. Der Bundesfinanzhof hat dies kuerzlich anders entschieden, Kosten eines Zivilverfahrens koennen nun unter Umstaenden steuerlich geltend gemacht werden. Unter welchen Voraussetzungen dies nach der Grundsatzentscheidung des BFH moeglich ist, erklaert Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Stueckemann in dieser Folge des woechentlichen Rechtstipps der Rechtsanwaelte Stueckemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), den Sie jeweils ab Donnerstags als Podcast ueber iTunes oder das Web herunterladen, oder live auf Radio Lippe hoeren koennen.