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BC023 Fahrgastrechte

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Sinopsis

Als Fahrgastrechte werden die Rechte eines Fahrgasts in öffentlichen Verkehrsmitteln bei den Verkehrsunternehmen bezeichnet. Fahrgastrechte können sich insbesondere erstrecken auf: Haftung des Betreibers bei Tötung oder Verletzung von Nutzern des Verkehrsmittels - Schäden durch Ausfall oder Verspätung des Verkehrsmittels - Schäden an mitgeführten Gegenständen - Schäden durch Verlust von Gepäck - Folgeschäden durch die Verspätung eines Verkehrsmittels (Bahn/Flug) - Schäden durch falsche, fehlerhafte oder in sonstiger Weise mit Mängeln behaftete Auskunft über Verkehrstage, Anschlüsse oder sonstige notwendige Informationen für die ordnungsgemäße Durchführung einer Reise. Quelle: Wikipedia