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BC011 Fahrdienstleiter

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Sinopsis

Als Fahrdienstleiter (Fdl) bezeichnet man Mitarbeiter eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens, denen auf den ihnen zugeordneten Betriebsstellen eigenverantwortlich die Zulassung der Zugfahrten obliegt. Keine Zugfahrt darf ohne Zustimmung des Fahrdienstleiters durchgeführt werden. Der Fahrdienstleiter ist für den Fahrdienst, die sichere, pünktliche und wirtschaftliche Durchführung von Zugfahrten auf der vorhandenen Infrastruktur, deren Sicherung und aller damit zusammenhängenden Aufgaben verantwortlich. Das grundlegende Regelwerk ist die Fahrdienstvorschrift. Er hat seinen Arbeitsplatz im Stellwerk, in einer Fernsteuerzentrale oder in einer Betriebszentrale eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens. Ein Fahrdienstleiter, der die Einrichtungen im Fahrweg beim Rangieren bedient, ist in dieser Funktion auch Weichenwärter. Quelle: Wikipedia